4. Dezember 2007

Telekom kehrt zu altem iPhone Geschäftsmodell zurück

Das Hamburger Landgericht hat heute entschieden, dass im Falle des iPhone-Telekom-Geschäftsmodells kein Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs oder des Kartellrechts besteht. Direkt nach dem Gerichtsbeschluss meldete sich ein Sprecher der Telekom und teilte mit, dass man sofort zum alten Geschäftsmodell zurückkehre. Jedoch wollte man von nun an auf eine technische Sperrung nach […]

Quelle: Apfelküche

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